Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Miteigentümerinnen und Miteigentümer,
liebe Kundinnen und Kunden,

noch immer ist auch unsere Arbeit durch die andauernde Pandemie betroffen.

Daher möchten wir Ihnen hier einen Überblick über bestehende Beschränkungen und Veränderungen, geordnet nach Interessengruppen geben:

 

Alle Kundinnen und Kunden:

Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von einem persönlichen Besuch in unserem Büro ab.

Die meisten Anliegen können auch telefonisch oder per Mail gelöst werden. Sollte ein persönlicher Besuch unumgänglich sein, desinfizieren Sie sich bitte beim Betreten des Büros Ihre Hände und halten zu jeder Zeit einen Abstand von 1,5 Metern zu unserem Personal. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich.

Damit immer direkt der richtige Ansprechpartner Ihr Anliegen bearbeitet, bitten wir Sie, sich bevorzugt per Mail mit uns in Verbindung zu setzen.

Durch die Einschränkungen im Regelbetrieb wird es auch zu Einschränkungen im Telefonbetrieb kommen. Wir werden unsere telefonische Erreichbarkeit minimieren.

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Homepage oder schreiben uns direkt unter info@kompforr.de

 

Termine mit Dienstleistern und Handwerkern

Wir geben unser Bestes, bei Schäden und Problemen auch weiterhin schnellstmöglich für entsprechende Dienstleister-Termine zu sorgen. Meistens gelingt dies auch weiterhin in gewohnter Schnelligkeit. Sollte es dennoch einmal zu Verzögerungen kommen, bitten wir um Geduld und Verständnis!

 

Eigentümerversammlungen und WEG-Themen:

Neben den behördlichen Vorgaben richten wir uns derzeit nach dem Empfehlungen des VDIV (Verband der Immobilienverwalter Deutschland).

Das Abhalten von Eigentümerversammlungen ist derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich!
Durch die behördlichen Einschränkungen können Versammlungen mit vielen Eigentümern gar nicht oder nur unter strengen Maßnahmen durchgeführt werden. Auch wird kaum eine Gaststätte ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung bewegen die meisten Eigentümer derzeit die Themen Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verwalterbestellung und Instandhaltungsmaßnahmen.

Wir haben daher für Sie und uns folgenden Maßnahmenplan aufgestellt:

 

  • Eigentümerversammlungen können derzeit aufgrund behördlicher Vorgaben nicht oder nur mit starken Einschränkungen stattfinden.
  • Es ist davon auszugehen, dass auch in der zweiten Jahreshälfte aufgrund von geltenden Hygienevorschriften alleine aus wirtschaftlichen Gründen die meisten Gaststätten keine Räumlichkeiten bereitstellen. Hinzu kommt, dass bei etwaigen Lockerungen unzählige Versammlungen (auch von anderen Verwaltungsunternehmen) durchgeführt werden müssten, sodass nicht ausreichend Versammlungsräume und terminliche Kapazitäten zur Verfügung stehen.
  • Ein entsprechendes Notstandgesetz soll sicherstellen (unsere Beschlüsse enthalten aber auch bereits jetzt entsprechende Formulierungen), dass der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan fortbesteht. Darüber hinaus soll der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt bleiben. Diese Maßnahmen sollen gesetzlich beschlossen werden, um „ein Jahr ohne Versammlung“ zu überbrücken.
  • In Einzelfällen können Versammlungen unter Einhaltung der geltenden Auflagen durchgeführt werden.
  • Die Rechnungsprüfung (Belegprüfung) wird, sofern möglich, online stattfinden. Das bedeutet, wir senden Ihnen die üblicherweise im Rahmen der Rechnungsprüfung vor Ort zur Verfügung gestellten Unterlagen per Mail zu. Im Einzelfall können derzeit Rechnungsprüfungen aber auch wieder wie gewohnt stattfinden.

 

Für Mieter und Wohnungsinteressenten:

  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Zahl der Interessenten bei einer Besichtigung reduzieren. Dadurch kann es sein, dass Sie deutlich länger als gewohnt auf einen Besichtigungstermin warten müssen.
  • Es wird auf Händeschütteln verzichtet. Darüber hinaus wird ein gewisser Abstand gehalten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
  • Wir bitten Sie, bei auftretenden Krankheitssymptomen Termine abzusagen und nicht zu Besichtigungen zu erscheinen. Bitte informieren Sie uns im Voraus darüber, wir finden dann einen neuen Termin!

 

Wir bitten hinsichtlich der vorgenannten Maßnahmen um Ihr Verständnis!

Sofern sich Änderungen ergeben, geben wir dies an dieser Stelle bekannt!

Einige Unternehmen sind bereits durch Quarantänemaßnahmen in ihrer Arbeit eingeschränkt. Sofern wir von solchen behördlichen Maßnahmen betroffen wären, ermöglicht uns unsere moderne Datenverarbeitung, in eingeschränktem Maße auch weiterhin für Sie da zu sein.

Insbesondere ist weiterhin sichergestellt, dass wir in dringenden Notfällen immer telefonisch zu erreichen sind.

Bitte nutzen Sie in Schadensfällen unbedingt auch das Schadensformular auf unserer Homepage. Wir melden uns zügig bei Ihnen zurück!

 

Wir sehen uns gut vorbereitet und hoffen, dass wir mit den genannten Maßnahmen gemeinsam diese Phase bewältigen können und bleiben auch in dieser speziellen Situation stets und gerne für Sie tätig. Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kompforr Immobilienmanagement